AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Husemann & Fritz EDV‐ Organisations‐ und Beratungs GmbH

  1. Geltung

1.1. Für den Verkauf, die Miete, das Hosting, Cloud‐ Dienste oder sonstige Verträge mit uns über Soft‐ ware, für im Rahmen solcher Verträge verein‐ barte Dienstleistungen und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich unsere Allgemeinen Ge‐ schäftsbedingungen, soweit nichts anderes ver‐ einbart ist. Vertragsbedingungen unserer Kunden oder sonstiger Dritter werden nicht Vertragsin‐ halt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wi‐ dersprechen.


1.2. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedin‐ gungen sowie unsere sonstigen Geschäftsbedin‐ gungen in ihrer bei Abgabe der Vertragsab‐ schlusserklärung unseres Kunden aktuellen Fas‐ sung, es sei denn, die Vertragspartner vereinba‐ ren schriftlich etwas anderes.


1.3. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Die Dar‐ stellung unserer Produkte und Leistungen in Kata‐ logen, im Internet oder auf sonstigen Vertriebs‐ medien stellen kein verbindliches Angebot dar.


     2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lie‐ ferungen und Leistungen ist der beiderseits unter‐ zeichnete Vertrag oder unsere Auftragsbestäti‐ gung, ansonsten unser Angebot. Sonstige Anga‐ ben oder Anforderungen werden nur Vertragsbe‐ standteil, wenn die Vertragspartner dies schrift‐ lich vereinbaren oder wir sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsum‐ fangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung o‐ der der schriftlichen Bestätigung durch uns.


2.2. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wün‐ schen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die
wesentlichen Funktionsmerkmale und ‐bedingun‐ gen der Software, insbesondere die Hardware‐ und Systemvoraussetzungen bekannt.


2.3. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testpro‐ gramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, je‐ doch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch unsere Geschäfts‐ führung.


2.4. Der Kunde  erhält  die  Software  bestehend  aus dem Objektcode (Maschinenprogramm) und dem Handbuch nebst sonstiger Dokumentation (Hand‐ buch und sonstige Dokumentation nachfolgend insgesamt „Benutzerdokumentation“ genannt). Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, beinhaltet die Benutzerdokumentation aus‐ schließlich eine in die Software integrierte Online‐ Hilfe, die einzelne Funktionen, nicht aber die Be‐ dienung der gesamten Software beschreibt und sich ausschließlich auf unsere Software im Stan‐ dard bezieht. Eine darüber hinausgehende Doku‐ mentation – z.B. Anwender‐, Installations‐ oder Administrationsdokumentation) ist nicht geschul‐ det. Die Technik der Auslieferung der Software richtet sich nach den Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarung wird die Software nebst Benutzerdokumentation online ausgeliefert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms. Bei Vereinbarung von Cloud‐, SaaS‐, Hosting‐Leistungen oder vergleichbaren Diensten schulden wir nur die Bereitstellung der vereinbarten Softwareanwendung ohne die Über‐ lassung des Objektcodes.


     3. Rechte

3.1. Unsere Software (Programm und Benutzerdoku‐ mentation) ist rechtlich geschützt. Das Urheber‐ recht, Patentrechte, Markenrechte und alle sons‐ tigen Leistungsschutzrechte an der Software so‐ wie an sonstigen Gegenständen, die wir dem Kun‐ den im Rahmen der Vertragsanbahnung und ‐ durchführung überlassen oder zugänglich ma‐ chen, stehen ausschließlich uns zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, verfügen wir über ent‐ sprechende Verwertungsrechte.


3.2. Wir räumen dem Kunden ein einfaches (nicht aus‐ schließliches) Recht ein, die Software zu nutzen. Im Falle eines Kaufes wird das Nutzungsrecht dau‐ erhaft eingeräumt. Ansonsten ist es zeitlich be‐ fristet auf die Dauer des jeweiligen Dauerschuld‐ verhältnisses.


3.3. Der Kunde ist nur berechtigt, unsere Software für eigene Zwecke und zur Abwicklung der internen Prozesse seines Unternehmens zu nutzen. Sofern ausdrücklich vereinbart, ist eine Nutzung unserer Software auch in den mit dem Kunden im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen gestat‐ tet. Weitere vertragliche Nutzungsregeln (z.B. die Beschränkung auf eine Anzahl von Arbeitsplätzen, Servern, anderen Geräten oder Personen) sind technisch einzurichten und praktisch einzuhalten. Die Software darf nur von der vereinbarten An‐ zahl an natürlichen Personen (Benutzer) gleichzei‐ tig genutzt werden, für die der Kunde die verein‐ barte Vergütung entrichtet hat und die (nur) bei Vereinbarung einer sog. „named user‐Lizenz“ zu‐ sätzlich jeweils ausdrücklich benannt sind. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern.


3.4. Soweit Vertragsgegenstand nicht unsere Soft‐ ware, sondern ein Standard‐Softwareprodukt ei‐ nes Dritt‐Herstellers (z.B. Microsoft) ist, richten sich die Nutzungsrechte an diesen Dritt‐Produk‐ ten nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Die jeweiligen Nutzungsrechte‐ und Lizenzbedingungen der Dritt‐Hersteller können wir dem Kunden auch durch einen Hinweis auf eine Website zur Kenntnis bringen.


3.5. Für die Nutzung der Software ist unter Umstän‐ den ein Lizenzschlüssel erforderlich. Die entspre‐ chende Lizenzdatei wird dem Kunden von uns zur Verfügung gestellt und ist in der Software zu in‐ stallieren. Sie bedarf der regelmäßigen Erneue‐ rung über unsere Lizenzserver. Damit unsere Soft‐ ware die Lizenzdateien selbständig aktualisieren kann, ist der Kunde verpflichtet, zur Kommunika‐ tion mit unseren Lizenzservern eine Internetver‐ bindung aufrechtzuerhalten. Die Kommunikation der Software mit unseren Lizenzservern erfolgt verschlüsselt und dient ausschließlich dem auto‐ matisierten Bezug der Lizenzdatei.


3.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Software zu vermieten, zu verleihen oder auf andere Weise Dritten vorübergehend zugänglich zu machen. Keine Dritten sind die Mitarbeiter des Kunden, die zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Zugang zu unserer Software benötigen.


3.7. Vervielfältigungen unserer Software sind nur für deren bestimmungsgemäße Benutzung zulässig. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Ferner ist er zur Ver‐ vielfältigung unserer Software im Rahmen einer nach dem Stand der Technik ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensicherung befugt. Die über‐ lassene Benutzerdokumentation darf nur inso‐ weit vervielfältigt werden, als dies für die bestim‐ mungsgemäße Benutzung der Software notwen‐ dig ist.


3.8. Zur Vornahme von Änderungen, Bearbeitungen oder Umarbeitungen der Software im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG ist der Kunde gem. § 69d Abs. 1 UrhG nur berechtigt, wenn dies für eine bestim‐ mungsgemäße der Software einschließlich der Beseitigung eines Fehlers notwendig ist. Vor Be‐ seitigung von Fehlern durch den Kunden oder ei‐ nen von diesem beauftragten Dritten hat der Kunde uns jedoch zunächst die Möglichkeit einer Fehlerbeseitigung einzuräumen. Beseitigen wir die Fehler durch Ersatzlieferung eines Updates o‐ der neuen Programmstands, gelten für diese die Bestimmungen dieser Ziff. 3.


3.9. Eine über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Nut‐ zung, die die vereinbarte maximale Anzahl der nutzungsberechtigten Personen gemäß vorste‐ hender Ziff. 3.3 überschreitet, ist unzulässig und bedarf einer zusätzlichen Rechtseinräumung durch uns. Im Falle einer unberechtigten Nut‐ zungsüberlassung hat der Kunde uns auf Verlan‐ gen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltend‐ machung der Ansprüche gegen den Nutzer zu ma‐ chen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.


    4. Laufzeit bei Mietverträgen

4.1. Ein Mietvertrag über unsere Software wird mit Vertragsabschluss wirksam und läuft zunächst bis zum 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres. Danach verlängert er sich automatisch um wei‐ tere 24 Monate als Mindestlaufzeit. Im Anschluss an die Mindestlaufzeit verlängert sich der Miet‐ vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vorher von einer Partei ordentlich gekündigt worden ist. Nachträg‐ lich vereinbarte Nachträge, insbesondere Erwei‐ terungen eines bestehenden Mietvertrages – z.B. um weitere Benutzer‐Lizenzen/Personen –, än‐ dern an der Laufzeit eines bestehenden Mietver‐ trages nichts.


4.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


    5. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

5.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kauf‐ preis für Software fällig und zahlbar mit Ausliefe‐ rung der Software im Standard. Ein für die Soft‐ ware etwaig vereinbarter Mietzins wird jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres für 12 Monate im Voraus fällig, erstmals anteilig mit Bereitstel‐ lung der Software bis zum Ende des dann laufen‐ den Kalenderjahres. Einer Installation der Soft‐ ware bedarf es für die Fälligkeit des Kaufprei‐ ses/Mietzinses nicht, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde die Installation der Software be‐ auftragt hat.


5.2. Vom Kunden beauftragte Dienstleistungen (z.B. Installationsarbeiten, Customizing, Schulungen etc.) werden nach Zeitaufwand berechnet. Es gel‐ ten, soweit nichts anderes vereinbart, die Tages‐, Stunden‐ sowie Spesensätze unserer allgemeinen Preisliste. Ein Tagessatz bezieht sich auf eine Ein‐ satzdauer von 8 Stunden, wobei die Vergütung bei Über‐ und Unterschreitung zeitanteilig (pro rata temporis) anzupassen ist. Die Abrechnung er‐ folgt unbeschadet einer etwaigen Abnahme stets nach Ablauf einer jeden Woche für die während dieser Zeit erbrachten Dienstleistungen.


5.3. Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes verein‐ bart ist. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.


5.4.
 Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten.


5.5. Lieferungen und Leistungen, für die keine be‐ stimmte Vergütung vereinbart wurde, werden nach Maßgabe unserer bei Vertragsabschluss gel‐ tenden allgemeinen Preisliste berechnet.


5.6. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der ge‐ setzlichen Umsatzsteuer.


5.7. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Da‐ tenträgern, einer ggf. druckschriftlich gelieferten Dokumentation sowie an sonstigen gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung vor.


    6. Mängel, Mängelrüge, Mängelhaftung, Aufwen‐ dungserstattung

6.1. Wir gewährleisten, dass unsere Software ein‐ schließlich Updates und Releases nicht mit Män‐ geln behaftet ist, bei auf Zeit erworbener Soft‐ ware während der gesamten Vertragslaufzeit. Als Mangel gelten bei sämtlichen Leistungen und Diensten Abweichungen von der Leistungsbe‐ schreibung, soweit diese den Wert oder die Eig‐ nung zur üblichen, dort beschriebenen Verwen‐ dung nicht nur unerheblich beeinträchtigen oder, wenn wir die für die vertraglich vereinbarte Ver‐ wendung erforderlichen Rechte dem Kunden nicht wirksam einräumen konnten.


6.2. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Empfang der Software anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, spätestens aber bin‐ nen 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels an‐ zuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt. Im Falle eines Mangels wird uns der Kunde dies unverzüg‐ lich unter Angabe der näheren Umstände des Auf‐ tretens des Mangels, seiner Auswirkungen und möglicher Ursachen mitteilen.


6.3. Der Kunde wird uns nach besten Kräften bei der Suche nach der Mangelursache unterstützen und sicherstellen, dass alle für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen recht‐ zeitig  und  für  uns  kostenlos  erbracht  werden. Hierzu  gehören  insbesondere  Auskünfte  durch geeignetes Personal.

 

6.4. Die Mangelbehebung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch

6.4.1. Fehlerbeseitigung,

6.4.2. Bereitstellung eines neuen Programm‐ standes,

6.4.3. Aufzeigen von Möglichkeiten, die Auswir‐ kungen des Mangels zu vermeiden,

6.4.4. Bereitstellung einer Umgehungslösung, die die Laufzeit und das Antwortzeitver‐ halten der Software nicht unangemessen behindert, oder

6.4.5. durch Lieferung einer mangelfreien Sa‐ che.


6.5. Sollte es uns wiederholt nicht möglich sein, bin‐ nen angemessener Frist einen Mangel zu beseiti‐ gen, kann der Kunde nach ergebnislosem Ablauf einer weiteren, schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens vier (4) Wochen die Vergütung herab‐ setzen (mindern) oder von der Vereinbarung zu‐ rücktreten. Ein unerheblicher Mangel der vertrag‐ lichen Leistungen lässt Mängelansprüche nicht entstehen.


6.6. Die Haftung für anfängliche Mängel bei Überlas‐ sung der Software auf Zeit ist ausgeschlossen.


6.7. Der Kunde ist verpflichtet, eine Sicherung der von ihm verwendeten Daten jeweils auf dem neues‐ ten Stand, in der Weise zu verwahren, dass unbe‐ absichtigter Datenverlust während der Störungs‐ beseitigung nicht möglich ist. Dies gilt nicht für die Nutzung der cloudbasierten Dienste und bei Hosting‐Leistungen.


6.8. Wir haften nicht für Mängel, wenn der Kunde die Software ohne unsere vorherige schriftliche Zu‐ stimmung geändert hat.


6.9. Soweit der Mangel durch Eingriffe außerhalb un‐ serer Betriebssphäre verursacht wurde und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte er‐ kennen können, sind wir berechtigt, die bei uns insoweit entstandenen Aufwendungen zu unse‐ ren jeweils gültigen Listenpreisen in Rechnung zu stellen.


6.10. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln ste‐ hen dem Kunden nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe von Ziffer 7 ausgeschlossen oder beschränkt ist.


6.11. Mängelansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten. Dies gilt nicht, sofern der ent‐ sprechende Mangel arglistig  verschwiegen wurde, eine Beschaffenheitsgarantie betrifft, so‐ wie nicht für Schäden gem. Ziffer 7.3.


    7. Haftung

7.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertragli‐ cher Haftung leisten wir Schadensersatz und Er‐ satz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:

7.1.1. bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen ei‐ ner Beschaffenheit, für die wir eine Garantie übernommen haben;

7.1.2. bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorher‐ sehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;

7.1.3. in anderen Fällen: nur aus der Verletzung einer Kardinalpflicht, jedoch stets nur in Höhe des vor‐ hersehbaren Schadens.  Die  Haftung  ist  auf EUR 50.000,00  pro  Schadensfall   und   auf EUR 250.000,00 insgesamt begrenzt, beläuft sich jedoch bei Pflichtverletzungen im Zusammen‐ hang mit einem Dauerschuldverhältnis mindes‐ tens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Mo‐ naten vor Eintritt des jeweiligen Schadensereig‐ nisses im Zusammenhang mit den Dauerschuld‐ verhältnissen an uns zu zahlende Vergütung und bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder sonstigen Verträgen mindes‐ tens auf die insgesamt für das betroffene Schuld‐ verhältnis vereinbarte Vergütung; eine Kardinal‐ pflicht im Sinne dieser Ziff. 7 liegt vor bei Pflich‐ ten, deren Verletzung die Erreichung des Ver‐ tragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal‐ tung der Kunde vertrauen durfte;

7.1.4. Darüber hinaus, soweit wir gegen die eingetrete‐ nen Schäden versichert sind, im Rahmen der Ver‐ sicherungsdeckung aufschiebend bedingt durch die Versicherungsauszahlung.


7.2. Wir haften insbesondere nicht bei leicht fahrlässi‐ ger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kar‐ dinalpflichten sind. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haften wir nur, wenn uns das Leis‐ tungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.


7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, für die Haftung für aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körper‐ schäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Ände‐ rung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbun‐ den.


7.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder be‐ schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haf‐ tung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitar‐ beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


7.5. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, sofern unsere Haftung nach dieser Ziffer 7 beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.


    8. Mitwirkungs‐ und Informationspflichten des Kunden

8.1. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funkti‐ onsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürf‐ nissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch unsere Mitarbeiter o‐ der durch fachkundige Dritte beraten lassen.


8.2. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und – auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Be‐ lastung durch die Software – ausreichend dimen‐ sionierten Hard‐ und Softwareumgebung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Ande‐ res gilt nur dann, wenn Gegenstand unserer ver‐ traglichen Leistung auch das Hosting oder der sonstige Betrieb der Software (z.B. als Cloud‐ Dienst) ist.


8.3. Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwend‐ barkeit in der bestehenden Hard‐ und Software‐ konfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und Pflege erhält.


8.4. Der Kunde beachtet die von uns für die Installa‐ tion und den Betrieb der Software erteilten Hin‐ weise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet unter www.probau‐s.de zu‐ gänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise in‐ formieren und diese beim Betrieb berücksichti‐ gen.


8.5. Soweit uns über die Bereitstellung der Software hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde daran im erforderlichen Umfang un‐ entgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Büro‐ räume, Hard‐ und Software, Daten und Telekom‐ munikationseinrichtungen zur Verfügung stellt.


8.6. Der Kunde gewährt uns zur Fehlersuche und ‐be‐ hebung Zugang zu der Software, nach unserer Wahl entweder unmittelbar oder durch einen Fernwartungszugang.

 

    9. Datensicherheit, Datenschutz

9.1. Der Kunde und wir werden die jeweils anwendba‐ ren, insbesondere die in Deutschland gültigen, da‐ tenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit der Zusammen‐ arbeit zwischen dem Kunden und uns eingesetz‐ ten Beschäftigten auf das Datengeheimnis ver‐ pflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.


9.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde perso‐ nenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere da‐ tenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt uns im Falle seines Verstoßes von An‐ sprüchen Dritter frei.


9.3. Wir werden kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durch‐ führung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu. Soweit der Kunde und wir zusätzlich nach Maßgabe von § 62 Abs. 5 BDSG eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen haben, geht diese im Fall von Wi‐ dersprüchen vor.


9.4. Die vorstehenden Verpflichtungen bleiben beste‐ hen, so lange personenbezogene Daten in unse‐ rem Einflussbereich liegen, auch über das Ver‐ tragsende hinaus.


  10.
Sonstiges

10.1. Der Kunde kann nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustim‐ mung an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungs‐ recht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertra‐ ges stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Ver‐ tragsverhältnisses zu.


10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts. Erfüllungs‐ ort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten unser Sitz.


10.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags be‐ dürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Än‐ derung oder Aufhebung dieser Klausel.


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